F-Gase-Verordnung

Alle Kälte- und Kühlanlagen unterliegen einer verschärften Dichtheitsprüfung.
Sofortiges Handeln bei:

R404A - Normalkühlanlagen

R404A – Tiefkühlanlagen

Ab den 01.01.2020 dürfen neue Kälteanlagen mit R404A nicht mehr errichtet werden.
Wenn das CO2-Äquivalent der Anlage unter 40 Tonnen liegt, darf das Kältemittel noch bei bestehenden Anlagen nachgefüllt
werden, liegt das CO2-Äquivalent bei 40 Tonnen oder darüber, sind nur recycelte oder wiederaufbereitete Kältemittel erlaubt.
Ab den 01.01.2030 besteht ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem Treibhauspotential (GWP) von 2500 und darüber.
Dieses gilt auch für alle anderen Sicherheitskältemittel wie z.B. R410A, R422A und R134A.


GMK Martin Krause GmbH - Zeiss-Str. 15 - 23626 Ratekau - Telefon 04504/8174 - 0 - Telefax 04504/8174 - 23

Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe III

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